Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es durch die Verordnungen der Bundesländer erneut Einschränkungen im Flugbetrieb. Diese wurden durch den DHV e. V. bekanntgegeben.
Die aktuellen Einschränkungen können hier eingesehen werden: https://www.dhv.de/piloteninfos/corona-aktuell/flugbetrieb/
Die Änderungen kurz zusammengefasst:
- Individuelles Fliegen ist weiterhin erlaubt. Jeder darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes an einem Fluggelände mit seinem Fluggerät fliegen. Dabei muss am Start- und Landeplatz der entsprechende Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
- Gewerbliches Fliegen ist verboten. Dazu gehören z. B. gewerbliche Tandemflüge.
- Organisiertes gemeinsames Fliegen ist verboten. Dazu gehören Vereinsausflüge, Einladungen/Treffen zum gemeinsamen Fliegen, Wettbewerbe, usw.
- Windenschlepp ist ein Grenzfall, weil man es nicht individuell ausüben kann. Hier könnte im Einzelfall mit der Behörde geklärt werden, ob es möglich ist. Ansonsten ist es verboten. Da wir keine eigenen Schleppgelände haben, ist das für unseren Verein ohne Bedeutung.
Für den 1. PDGFC e. V. gibt es keine abweichenden Sonderregeln. Zu dieser Jahreszeit ist auf unseren Fluggeländen kein übermäßiger Andrang zu erwarten. Abstände können deshalb gut eingehalten werden. Es gibt keine Einschränkung der Gästeregelung.
Unfallvermeidung hat Vorrang. Bitte fliegt lieber einmal weniger, als dass ihr Risiken eingeht und euch bei zweifelhaften Bedingungen “raushaut”.
Happy Landings!