Wir heben ab 18.05.2020 die vorübergehenden Corona-bedingten Flugbeschränkungen auf, durch die am Donnersberg nur durch einen eingschränken Personenkreis (Vereinsmitglieder und Haltergemeinschaften) geflogen werden durfte. Der Donnersberg ist damit wieder für alle Gleitschirm- und Drachenflieger freigegeben.
Die gesetzlichen Vorgaben wegen der Corona-Pandemie gelten weiterhin. Der Flugsport darf aktuell nur als Individualsport betrieben werden. Ein Sicherheitsabstand von 2 Metern muss am Start- und Landeplatz eingehalten werden. Bei einer erforderlichen Unterschreitung des Abstands muss eine Gesichtsmaske oder Sturmhaube verwendet werden. Gruppenbildung oder alles, was wie eine Versammlung aussieht, ist an Start- und Landeplatz nicht erlaubt. Während des Flugs gibt es keine Einschränkungen. Hier gelten die ganz normalen Flugregeln des DHV.
Wir erinnern daran, dass sich jeder Pilot vor dem Flug in das Flugbuch eintragen muss. Das Flugbuch ist während der Corona-Krise besonders wichtig, um im Falle eines Corona-positiven Falls andere Piloten informieren zu können.
Es muss zwingend ein Baumrettungsset mitgeführt werden, das aus Karabiner, Bandschlinge und Rettungsschnur besteht. Weitere Informationen stehen in der Flugbetriebsordnung.
Erstflieger benötigen eine Einweisung durch ein Vereinsmitglied. Wir raten im Moment von Erststarts am Bärenloch/Rampe ab, da aktuell die Bäume unterhalb der Rampe sehr hoch gewachsen sind, wodurch es in der vergangenen Woche zweimal bei erfahrenen Fliegern zu “Problemen” gekommen ist.