Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es durch die Verordnungen der Bundesländer erneut Einschränkungen im Flugbetrieb. Diese wurden durch den DHV e. V. bekanntgegeben.
Die aktuellen Einschränkungen können hier eingesehen werden: https://www.dhv.de/piloteninfos/corona-aktuell/flugbetrieb/
Die Änderungen kurz zusammengefasst:
- Individuelles Fliegen ist weiterhin erlaubt. Jeder darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes an einem Fluggelände mit seinem Fluggerät fliegen. Dabei muss am Start- und Landeplatz der entsprechende Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
- Gewerbliches Fliegen ist verboten. Dazu gehören z. B. gewerbliche Tandemflüge.
- Organisiertes gemeinsames Fliegen ist verboten. Dazu gehören Vereinsausflüge, Einladungen/Treffen zum gemeinsamen Fliegen, Wettbewerbe, usw.
- Windenschlepp ist ein Grenzfall, weil man es nicht individuell ausüben kann. Hier könnte im Einzelfall mit der Behörde geklärt werden, ob es möglich ist. Ansonsten ist es verboten. Da wir keine eigenen Schleppgelände haben, ist das für unseren Verein ohne Bedeutung.
Für den 1. PDGFC e. V. gibt es keine abweichenden Sonderregeln. Zu dieser Jahreszeit ist auf unseren Fluggeländen kein übermäßiger Andrang zu erwarten. Abstände können deshalb gut eingehalten werden. Es gibt keine Einschränkung der Gästeregelung.
Unfallvermeidung hat Vorrang. Bitte fliegt lieber einmal weniger, als dass ihr Risiken eingeht und euch bei zweifelhaften Bedingungen “raushaut”.
Happy Landings!
Ist ja prima. Besser als im Frühjahr. Und für Drachenflieger gibt’s sogar gar keine Einschränkungen
Hallo Peter,
ich habe den Text angepasst. Hier stand vorher Gleitschirmfliegen statt Fliegen. Letztlich sind die Vorgaben des DHV und der Landesregierung RLP entscheidend. Hierzu habe ich jetzt auch den Link zum DHV angegeben, wo auch die Länderbestimmungen verlinkt sind.
Ich habe die Änderungen kurz zusammengefasst, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Viele Grüße
Jörg