Die Kreisverwaltung Donnersberg informiert:
“Die Zufahrt zum Donnersberg wurde komplett gesperrt. Die Sperrung wurde vorerst bis einschließlich Freitag, den 8. Januar, verlängert und gilt wie bisher täglich von 8 bis 16 Uhr. Im Laufe der Woche wird entschieden, welchen Maßnahmen für das kommende Wochenende angeordnet werden.
Betroffen ist neben der offiziellen Zufahrtsstraße ab dem Kreisel Bastenhaus (K 82) auch die K 51, die am Kloster Gethsemani vorbeiführt. Auch diese Straße muss von Dannenfels aus gesperrt werden, da sie Richtung Donnersberg befahren wird, obwohl sie ab dem Kloster Gethsemani Einbahnstraße ist.”
Quelle: Kreisverwaltung Donnersberg
Was bedeutet das für uns Gleitschirm- und Drachenflieger?
Es ist auch für uns verboten, mit dem Auto auf den Donnersberg zu fahren. Das betrifft alle Zufahrtsstraßen.
Wer zu Fuß nach oben gehen möchte und sein Fluggerät nach oben trägt (Hike&Fly), kann das machen und darf natürlich auch nach unten fliegen. Für Drachenflieger wird das mit dem Hochtragen des Drachens schwierig, bzw. unmöglich.
Ich vermute, dass diese Regelung nur so lange gilt, wie oben Schnee liegt. Da Wintersportorte geschlossen sind, zieht es viele Leute auf den Donnersberg, um so in den Schnee zu kommen.