Im Oktober 2011 wurde am Frankfurter Flughafen die neue Landebahn Nord-West in Betrieb genommen. Daraus ergaben sich für private Flieger (Gleitschirm, Drachen, Segelflieger, …) Einschnitte des befliegbaren Luftraums.
Von den Fluggebieten des PDGFC ist vor allem der Stolzenberg bei Steckweiler betroffen, da hier bei Süd-West Wind gestartet wird. Wenn man sich nach dem Start vom Wind nach Nord-Ost versetzen lässt, gerät man unweigerlich in Luftraum C, der dort bei 3500 Fuß MSL (1066m) beginnt. Nur wer die 1066m unterfliegt, bleibt im legalen Luftraum E und darf weiterfliegen. Durch diese Änderung wurden Streckenflüge ab Steckweiler erschwert.
Im Jahr 2013 ergibt sich eine kleine Rücknahme der Beschränkung, was zwar nur ein Trostpflaster ist, aber besser als nichts. Der Sektor, der dem Stolzenberg am Nächsten liegt, wird entfallen. Offenbar war er für den kommerziellen Flugverkehr nicht bedeutend und wird deshalb ersatzlos gestrichen. So kann man immerhin ca. 6 km weiter Richtung Nord-Ost fliegen, bevor die Maximalhöhe von 1066m gilt.
Auf der folgenden ICAO-Karte habe ich den zukünftig wegfallenden Sektor grau gekennzeichnet. In der neuen ICAO-Karte (ab März 2013) sollte dieser Sektor nicht mehr vorkommen.
Quelle: Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V.
Weitere Infos: Luftrauminfo Stolzenberg